Das Quartier

Die geplanten Maßnahmen sind zielgerichtet in einem sozialräumlich abgegrenzten Projektgebiet (Quartier) durchzuführen. In Kleinstädten sowie Gemeinden im ländlichen Raum können auch mehrere überschaubare Ortsteile zu einem Gesamtprojekt zusammengefasst werden. Zur Beschreibung des Projektgebiets gehören

  • eine genaue Darstellung des Gebiets (Kartenausschnitt, Straßenliste, Begrenzung, Größe der Fläche),
  • die ungefähre Anzahl der Bewohner*innen und die Nutzungsstruktur.

a) Bei Projekten, die dem Auf- und Ausbau von Strukturen der Gemeinwesenarbeit und des Quartiersmanagements dienen, sind insbesondere folgende Maßnahmen förderfähig:

  • Aufbau bzw. Weiterentwicklung einer Anlaufstelle vor Ort mit „Kümmerer“-, Vernetzungs-, Beratungs- und Vermittlungsfunktionen,
  • Aktivierung und Unterstützung von Selbstorganisation und Beteiligung, Förderung von Selbsthilfe und Partizipation,
  • Förderung von Kommunikation, Vernetzung und Kooperation durch den Auf- und Ausbau geeigneter Kooperationsstrukturen mit Wohlfahrtsverbänden, Kirchen, Sportvereinen, anderen zivilgesellschaftlichen Akteuren und der Gemeinde,
  • Förderung des nachbarschaftlichen Zusammenlebens, Stärkung der Integration der verschiedenen Bevölkerungs- und Interessengruppen im Quartier und Wohngebiet,
  • Lokale Anlaufstelle mit bedarfsgerechter Beratung zu unterschiedlichen Fragestellungen, Vermittlung zu Diensten und Angeboten,
  • Schaffung und Einrichtung von Räumen der Begegnung zur Stärkung des sozialen Zusammenhalts,
  • Vorbereitung und Umsetzung von Maßnahmen zur Verbesserung der Wohnqualität, des Wohnumfeldes und des öffentlichen Raums einschließlich kriminalpräventiver Maßnahmen,
  • Maßnahmen zur Verbesserung des Ansehens des Wohnquartiers und zur Öffentlichkeitsarbeit.

b) Bei Projekten, bei denen Gemeinwesenarbeit oder Quartiersmanagement bereits etabliert sind, sind insbesondere auch folgende Maßnahmen förderfähig:

  • Unterstützung von Freiwilligeninitiativen,
  • Maßnahmen zur Verbesserung von Bildungs- und Beschäftigungschancen durch niedrigschwellige Angebote für alle Generationen,
  • Maßnahmen zur Verbesserung der quartiersbezogenen Zusammenarbeit der Gemeinwesenarbeit mit weiteren Akteuren vor Ort und in der Gesamtkommune,
  • Maßnahmen zur Bildung und Unterstützung ehrenamtlicher Trägerorganisationen für Mobilitätsangebote, einschließlich investiver Maßnahmen,
  • Maßnahmen nach Buchstabe a) zur Verstetigung der aufgebauten Strukturen.

Fördervoraussetzung für Projekte nach Buchstabe b) ist, dass ehrenamtliche oder professionelle Strukturen der Gemeinwesenarbeit oder des Quartiersmanagements gemäß Buchstabe a) bereits etabliert sind.

c) Ausgeschlossen von der Förderung sind:

  • bereits begonnene Maßnahmen,
  • Pflichtaufgaben der Zuwendungsempfangenden
  • Maßnahmen, die bereits nach anderen öffentlich-rechtlichen Finanzierungs- bzw. Förderregelungen Zuwendungen erhalten,
  • eine Förderung des Projekts aus anderweitigen Landesmitteln (Doppelförderung).