Auch in diesem Jahr soll wieder ein Wettbewerb zur Förderung von Maßnahmen der Gemeinwesenarbeit und des Quartiersmanagements stattfinden. Die Förderung wird in diesem Jahr durch Aufnahme in das niedersächsische Wohnraumfördergesetz weiter verstetigt. Die Wettbewerbsauslobung wird erfolgen, sobald der Gesetzentwurf dem Niedersächsischen Landtag zugeleitet wurde. Dies wird voraussichtlich im April oder Mai der Fall sein. Grundsätzlich wird sich der Wettbewerb 2020 an der Auslobung von 2019 orientieren. Die mögliche Projektdauer wird auf bis zu 3 Jahre verlängert. Eine Anpassung der Fördersumme erfolgt. Die Auswahl der zu fördernden Projekte soll nach dem derzeitigen Planungsstand Anfang Juli erfolgen. Die Bewilligung der Fördermittel durch die NBank erfolgt nach Verabschiedung der Gesetzesänderung zum Wohnraumfördergesetz durch den Niedersächsischen Landtag.

Über den weiteren Ablauf des Gesetzgebungsverfahrens werden wir Sie zeitnah informieren. Wenn Sie einen Antrag stellen wollen, empfehlen wir Ihnen die inhaltliche Projektdarstellung schon jetzt online zu erstellen. Dazu bitten wir Sie sich hier anzumelden  bzw. zuerst zu registrieren. Für weitere Informationen und zur Beratung für die Antragsstellung wenden Sie sich bitte an die Servicestelle:

Tel.: 0160 3096 537

E-Mail: andre.isensee@lag-nds.de

oder

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E-Mail: markus.kissling@lag-nds.de

Bei Fragen zum Finanzantrag und der Fördermittelverwendung wenden Sie sich gern an die Kolleginnen vom Team Gemeinwesenarbeit und Quartiersmanagement der NBank.